Corona-Update

Liebe Eltern,

es gibt große Verunsicherung in Bezug auf das letzte Schreiben aus dem Landratsamt bezüglich des Umgangs mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Einrichtung. In Absprache mit der Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt wollen wir noch einmal folgende Punkte klären:

Grundlagen sind der Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten und der Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung. Dort ist der Umgang mit kranken Kindern klar geregelt.

Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung.

Nach Erkrankung werden Kinder bei gutem Allgemeinzustand und mindestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome und Fieberfreiheit (ohne Medikamente) zur Gemeinschaftseinrichtung ohne ein ärztliches Attest wieder zugelassen.

Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten können der Stufe 1 und 2 die Kindertagesbetreuung ohne Test auf SARS-CoV-2 besuchen.

In Stufe 3 muss für Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten ein Attest nach den Vorgaben des Leitfadens (Seite 24) vorgelegt werden falls sie die Einrichtung besuchen wollen. Auch die Vorlage von einem negativen Test auf SARS-CoV-2 wird akzeptiert. Sollte dies nicht der Fall sein, darf das Kind die Einrichtung nicht betreten.

Nochmals zur Erinnerung warum wir das alles tun müssen:

„Das übergeordnete Ziel ist, Kindern und Jugendlichen den Besuch von Kindertagesbetreuungen möglichst ohne Schließungen und Lockdown zu ermöglichen unter gleichzeitig bestmöglichem Schutz für die Kinder, die Familien, die Erzieherinnen und Erzieher sowie sonstige Beschäftigte.“

Bitte bleibt alle gesund!

Viele Grüße

Euer Lindennest – Team

 

Downloads

Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung

Rahmenhygieneplan für Kindertageseinrichtungen

Attest, welches ihr beim Arzt ausfüllen lassen könnt